Lieferung

Pakete bis zu 30 kg

Kleine Bestellungen mit einem Gewicht von bis zu 30 kg und einer maximalen Länge von 2,7 m werden in Kartons per Kurier verschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-5 Werktage. Die Zustellung erfolgt von Montag bis Freitag während der Arbeitszeiten der Kuriere.

Paletten

Palettenlieferungen mit nicht standardisierten Abmessungen (über 1,2 m Länge) werden in Zusammenarbeit mit einer externen Spedition verschikt. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2-5 Arbeitstage. Auf Wunsch des Empfängers kann der Fahrer die Palette mit einer Hebebühne aus dem Auto nehmen und anschließend mit einem Hubwagen transportieren, vorausgesetzt, das Abladen erfolgt auf einer befestigten, ebenen Fläche. Ist die Verwendung eines Palettenhubwagens am Entladeort nicht möglich (z. B. Schotter- oder Steinstraße), ist der Fahrer nicht verpflichtet, die Waren aus dem Lastwagen zu entfernen. In diesem Fall kann der Empfänger die Ware selbst aus dem Fahrzeug des Lieferanten abladen oder eine andere Lieferadresse angeben, an der das Abladen möglich ist. Die zusätzlichen Kosten für die Umleitung der Sendung und die erneute Anlieferung gehen zu Lasten des Käufers.

Palettenlieferung ohne Abladen

Palettenlieferungen mit nicht standardisierten Abmessungen (über 1,2 m Länge) werden in Zusammenarbeit mit einer externen Spedition durchgeführt. Die ungefähre Lieferzeit beträgt 3-10 Arbeitstage ab dem Zeitpunkt der Freigabe der Ware aus dem Lager, in Ausnahmefällen kann sich die Lieferzeit verlängern, worüber der Empfänger telefonisch oder per E-Mail informiert wird. Die Zustellung erfolgt von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, ausgenommen Feiertage und Ferien. Es ist nicht möglich, die Zustellungszeit zu wählen, der Empfänger ist verpflichtet, eine Zustellungsadresse anzugeben, an der während der Zustellungszeiten Personen zur Verfügung stehen, die bereit sind, die Pakete abzuladen. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Angaben über den Stand der Sendung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für eine rechtzeitige Lieferung der Ware.

Aufgrund der Abmessungen der Sendungen erfolgt die Lieferung ohne Abladen. Der Fahrer liefert die Ware nur an die angegebene Adresse, er ist nicht verpflichtet, die Ware vom Fahrzeug abzuladen.

Die Verantwortung für das Abladen liegt beim Empfänger. Wenn der Empfänger nicht über die Ausrüstung verfügt, um die verpackte Ware aus dem Fahrzeug des Lieferanten zu entfernen, muss die Palette auf dem Fahrzeug abgeladen und von Hand entladen werden (es ist ratsam, 1-2 Personen zur Hilfe zu nehmen; die Pakete gehen in das Eigentum des Empfängers über). Die Entladezeit sollte 30 Minuten nicht überschreiten.

Die Anlieferung erfolgt per LKW (in der Regel sogenannte Solos mit einer Kapazität von bis zu 8t). Daher ist der Käufer verpflichtet, die Möglichkeit zu überprüfen, die angegebene Adresse zu erreichen. Mögliche Zufahrtsschwierigkeiten (Beschränkungen für Fahrzeuge über 3,5 t und 8 t; enge Straßen; Halteverbot) müssen dem Verkäufer vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt werden. Andernfalls kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung und zu zusätzlichen Kosten kommen, weil das Paket umgeleitet oder ein anderer Transport organisiert werden muss.

Beschädigung von Waren oder Sendungen

Palettenlieferungen

Bei Erhalt der Sendung ist der Empfänger verpflichtet, die Ware im Beisein des Kuriers zu überprüfen.
Vor dem Auspacken der Palette sollte der Zustand der Verpackung überprüft werden. Werden Schäden festgestellt (z.B. Risse in der Verpackung, Beschädigung des Trägers, Beulen, Verformung der verpackten Palette), sind diese sofort dem Fahrer zu melden, der verpflichtet ist, in Anwesenheit des Empfängers ein Schadensprotokoll zu erstellen.
Das Protokoll sollte das Datum der Lieferung und eine detaillierte Beschreibung des Schadens (einschließlich der Beschädigung der Verpackung) oder des Mangels an der Sendung enthalten. Der Bericht muss sowohl vom Kurier als auch vom Empfänger unterzeichnet werden (wenn der Fahrer kein vorgefertigtes Formular zum Ausfüllen hat, kann der Bericht auf dem Frachtbrief vermerkt werden). Um das anschließende Reklamationsverfahren zu erleichtern, sollte beim Entladen eine Fotodokumentation angefertigt werden.
Sollten bei der Annahme der Lieferung Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an den Verkäufer.

Kurierlieferungen

Der Empfänger ist verpflichtet, den Zustand der Sendung zu überprüfen, bevor er den Empfang bestätigt, insbesondere um festzustellen, ob die Sendung Schäden oder Mängel aufweist.
Falls die Sendung beschädigt oder unvollständig ist, sollte in Anwesenheit des Kuriers ein Schadensprotokoll erstellt und eine Fotodokumentation angefertigt werden (Fotos von Verpackung und Inhalt).
Der DPD-Bote erlaubt dem Empfänger, das Protokoll in Abwesenheit des Kurierdienstes zu schreiben. Das elektronische Schadensprotokoll ist verfügbar unter https://protokol.dpd.com.pl/.

ACHTUNG: Wenn der Schaden offensichtlich ist (sichtbar vor dem Auspacken des Pakets, beschädigter, zerrissener, nasser Karton usw.), muss das Protokoll noch am Tag der Zustellung geschrieben werden.
Wenn die Verpackung unversehrt war und der Schaden nach dem Öffnen des Pakets festgestellt wurde, muss innerhalb von 5 Werktagen ein elektronischer Schadensbericht erstellt werden.

Fotos und das Schadensprotokoll müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Sendung an offer@liderwood.de geschickt werden.

Befindet sich die Sendung beim Empfänger, muss außerdem eine Erklärung über den Verzicht auf das Reklamationsrecht zugunsten des Absenders beigefügt werden.
Die Übersendung der vorgenannten Unterlagen ist eine notwendige Voraussetzung für die Berücksichtigung etwaiger Ansprüche des Auftraggebers wegen Transportschäden an der Sendung.
Die Angaben auf dem Protokoll und das Datum können die Entscheidung über die Anerkennung der Reklamation beeinflussen.

Dokumente zum Herunterladen:

Schadensprotokoll
Erklärung zu Gunsten des Absenders

Zusätzliche Kosten

Wenn der Empfänger nicht zur Entladung bereit ist oder während der Ablieferung abwesend ist, wird die Sendung an den Frachtführer zurückgeschickt und für eine erneute Zustellung vorgesehen. Die Kosten für die erneute Zustellung und/oder die Lagerung der Sendung gehen zu Lasten des Empfängers/Auftraggebers/Käufers. Die Kosten für die erneute Zustellung betragen 40 % des Grundpreises.

Wenn die Lieferung aufgrund von Straßenbeschränkungen, einer schwierigen oder unpassierbaren Straße oder anderen Faktoren, die den Zugang verhindern, unmöglich ist, wird die Sendung an den Spediteur zurückgeschickt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, eine andere Lieferadresse anzugeben, an der die Ware zugestellt werden kann, oder die Sendung persönlich im Lager des Beförderers abzuholen. Die Kosten für die erneute Zustellung und/oder Lagerung der Waren gehen zu Lasten des Käufers.

Etwaige Änderungen des Speditionsauftrags durch den Kunden/Käufer nach Freigabe der Sendung aus dem Lager können zusätzliche Kosten verursachen, die an den Käufer weitergegeben werden können.